Der Eigentümer einer Wohnung hat zwei Möglichkeiten: Entweder er nutzt die Wohnung selbst oder er vermietet die Wohnung. Die Verwaltung des Sondereigentums (= des individuellen Eigentums eines jeden einzelnen Eigentümers in der WEG) ergänzt den Leistungsumfang der WEG-Verwaltung und kann wahlweise durch diejenigen Eigentümer in Anspruch genommen werden, die ihre Einheit vermietet haben oder vermieten wollen. Hat der Eigentümer keine Sondereigentumsverwaltung bestellt, so muss er die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter selbst erstellen.

Es werden durch die Hausverwaltung – wie bei der Mietverwaltung – die Beziehungen zwischen den Eigentümern bzw. Vermietern auf der einen Seite und allen Vertragspartnern (z.B. Mieter und Versorgungsunternehmen) oder Behörden auf der anderen Seite geregelt.

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst folgende Leistungen:

  • Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für den Mieter
  • Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Entgegennahme von Kündigungen
  • Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
  • Verwaltung der Kaution
  • Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen des Mieters zur vermieteten Wohnung

Unsere Mieter-App mit Portal übermittelt Hausaushänge, Terminmitteilungen und sonstige Informationen per Cloud-Software schnell und unkompliziert an die Mieter. Abrechnungen, Verträge, Hausordnung und andere Dokumente können über eine sichere Online-Ablage geteilt werden.

Die Mieter haben Zugriff auf alle relevanten Dokumente, ohne sich an ihren Kundenbetreuer wenden zu müssen. Durch zentrale digitale Vernetzung in der Cloud entstehen für alle Beteiligten Synergien – vom Hausmeister über den Energieversorger bis hin zum Kabelnetzbetreiber.

Download:

 Leistungsspektrum Sondereigentumsverwaltung