Die Berufszulassung für WEG-Verwalter ist zum 1.8.2018 neu geregelt worden. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Erlaubnispflicht für den Beruf Wohnimmobilienverwalter/in (WEG-Verwalter und Mietverwalter) nach § 34c Gewerbeordnung
  • Voraussetzung: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden)
  • Einstieg in die Verwalter-Qualifizierung durch Fortbildungspflicht

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist also, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen kann.

Diese neuen Anforderungen erfüllen wir selbstverständlich. In unserem Büro in der City-Nord arbeiten wir in einer Bürogemeinschaft mit 3 Architekten zusammen.

Bereich Recht: Diesen Bereich besetzen wir mit einer Juristin, die Ansprechpartnerin für alle rechtliche Themen ist. Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Die BGH-Rechtsprechung zum WEG-Recht ist vielfältig. Wir kennen die wichtigsten BGH-Urteile und Beschlüsse zum Wohnungseigentumsrecht und wissen, wie sie in der Praxis anzuwenden sind.

Außerdem ist sie verantwortlich für den sicheren Betrieb der Software zum Verwalten von Miet- und Eigentumswohnungen Villa Software. Villa übernimmt die Wohngeld-, Heizungs- und Betriebskostenabrechnungen ebenso wie die Ausgabe von Wirtschaftsplänen. Ferner leitet sie die Gruppe „Abrechnungsservice“ in unserem Hause.

Bereich Verwaltung: In der Verwaltung setzen wir ausschließlich geprüfte WEG-Verwalter ein. Als einer der Ersten wurde uns die neue Verwalter-Qualifizierung vom renommierten Hamburger ML-Fachinstitut verliehen. Die Seminarreihe erfüllt die Anforderungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für die Fortbildungspflicht.

Die Abteilung wird von einem Diplom-Informatiker geleitet. Hier wird das Ziel verfolgt, Kommunikations- und Servicevorgänge im Immobilienumfeld nicht nur einfacher und effizienter, sondern auch kundenfreundlicher zu gestalten. Die Eigentümer sollen jederzeit schnellen Zugriff auf alle relevanten Informationen haben. Software wird hierfür entwickelt und betreut.

Unsere Bürogemeinschaft in der City-Nord besteht aus drei Architekten, einer Innenarchitektin, zwei Haustechnikern und unserer Wohnungsverwaltung.

Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der Haus- und Immobilienverwalter in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1988 gegründet und vertritt die Interessen von derzeit knapp 3000 Unternehmen in Deutschland, die hauptberuflich mit der Immobilienverwaltung befasst sind. Im Rahmen der Mitgliedschaft haben wir uns verpflichtet, 45 Stunden Weiterbildung in 3 Jahren pro Objektleiter zu erbringen.

Downloads:
 Gewerbe-Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
 Geprüfter WEG-Verwalter mit ML-Zertifikat