Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage steht grundsätzlich allen Wohnungs- bzw. Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter.

Der Verwalter ist dabei stets Treuhänder für das ihm anvertraute Immobilien- und Geldvermögen. Deshalb bedarf es eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter. Vertrauen entsteht aber nicht von allein, man kann es nur erarbeiten. Dies ist immer wieder aufs Neue unser Bestreben in der täglichen Verwalterarbeit.

Der Aufgabenbereich einer Immobilienverwaltung ist sehr breit gefächert. Neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen benötigt ein professioneller Verwalter auch umfangreiches juristisches und bautechnisches Fachwissen. Nutzen Sie heute unser Knowhow zu Ihrem Vorteil!

Wir bieten Ihnen folgende Verwaltungstätigkeiten an:

Unsere Verwalterleistung im Bereich der WEG Verwaltung umfasst folgende Aufgaben:

Allgemeine Verwaltung

  • Teilnahme am Rechtsverkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Durchführung, Leitung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen
  • Führung des Protokollbuchs
  • Durchführung von Beiratssitzungen
  • Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Abschluss und Überwachung von Verträgen
  • Kontrolle des Versicherungsstatus
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Prüfung von Kosteneinsparmöglichkeiten
  • Schriftverkehr und Dokumentation
  • und vieles mehr………….

Kaufmännische Verwaltung

  • Führung und Verwaltung der Bankkonten
  • Mündelsichere Anlage der Instandhaltungsrücklage (in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat)
  • Rechnungskontrolle und Zahlungsverkehr (Online-Banking)
  • Einzug der Wohngelder etc. mittels Lastschriftverfahren
  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung der Wirtschaftspläne
  • Jährliche Abrechnung der Haus- und Heizkosten incl. Vermögensstatus und Rücklagenentwicklung
  • und vieles mehr………….

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  • Abschluss von Wartungsverträgen für die technische Gebäudeausstattung
  • Einholung von Angeboten für notwendige größere Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erteilung schriftlicher Aufträge
  • Überwachung der beauftragten Handwerker
  • Durchführung von beschlossenen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beschaffung von Schlüsseln, Betreuung der Schließanlage
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen (Rohrbruch, Sturmschaden etc.)
  • und vieles mehr………….

Ein Angebot von uns ist kostenlos und unverbindlich!